Montag, der 3. März 2008
EU-Datenschützer kritisiert Border Package
Wem angesichts der Datensammelwut, die aus dem Border Package zu lesen ist, auch angst und bange geworden ist, dem sei versichtert, dass er/sie nicht allein ist. Der oberste Datenschützer der EU, Peter Hustinx, hat alle drei Teile des Border Package kritisiert. Laut einer Meldung von heise formuliert er folgende Kritik:
“Allein schon die Zahl der Vorschläge und die Art, sie Stück für Stück auf den Weg zu bringen, macht es für betroffene Interessengruppen extrem schwierig, den vollen Überblick zu behalten”, bemerkte Hustinx. Es bestehe die Gefahr, dass sich ein für sich als akzeptabler Vorschlag im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen als nicht haltbar erweise. “Der Europäische Datenschutzbeauftragte sähe gerne einen Beweis dafür, dass es hier einen Masterplan für all diese Initiativen gibt, der eine klare Vorstellung von der Richtung der Initiativen vermittelt.” [...]
Im Einzelnen moniert Hustinx bei dem Grenzkontrollkonzept und bei EUROSUR den fehlenden Nachweis, dass man überhaupt neue Systeme brauche. Weit reichende Eingriffe in das Recht des Einzelnen auf Privatheit müssten aber vor ihrer Einführung mit verlässlichen Zahlen für den Bedarf begründet werden. Doch vorerst fehlt es sogar an einer Überprüfung, ob bestehende und schon geplante Systeme überhaupt wirkungsvoll seien oder ob sie der Ergänzung bedürfen. Als Beispiel für ein schlechtes Kosten-Nutzen-System verweist Hustinx auf kritische Anmerkungen des US-Rechnungshofs zum US-Visit-System. Das habe in den ersten vier Jahren rund 1,3 Milliarden Dollar gekostet und sei erst zur Hälfte umgesetzt. Bislang wurden rund 1500 Menschen damit an der Grenze belangt oder zurückgeschickt.
Sorgen macht sich der Europäische Datenschutzbeauftragte schließlich auch über die große Rolle, die biometrischen Daten in den neuen Systemen zukommt. Angesichts möglicher Manipulationen müsse es Vorkehrungen geben, Einzelpersonen davor zu bewahren, dass sie selbst den Fehler im System aufklären müssten. Außerdem bestehe angesichts der immer neuen Systeme das Problem, dass bei einer Zusammenführung nicht plötzlich die Zugriffsrechte maximiert werden. Die Privilegierung von “gutgläubigen” Reisenden, die dann rascher abgefertigt werden können, bedeutet aus Sicht von Hustinx zuletzt eine Art Umkehr der Unschuldsvermutung. Reisende, die nicht so oft unterwegs seien und sich daher nicht nach dem neuen System registrieren ließen, werden Reisende zweiter Klasse oder sogar Verdächtige.
Hier noch der Link zum Paper des Datenschutzbeauftragten (pdf).